Zulassung

Voraussetzung für die Zulassung zum CAS Studiengang sind ein Hochschulabschluss auf Masterstufe in Medizin oder in einem medizinverwandten Studienfach sowie Berufspraxis.

Ausnahmen bezüglich der Zulassungsbedingungen können von der Programmleitung „sur Dossier“ genehmigt werden. Bei Personen ohne Hochschulabschluss oder Berufspraxis können weitere Auflagen für die Zulassung gemacht werden, damit sichergestellt ist, dass diese den Studiengang erfolgreich absolvieren können.

Über die Zulassung zum Studiengang entscheidet die Programmleitung auf Antrag der Studienleitung. Es besteht kein Anspruch auf Zulassung.